Fahrtkosten- und Kilometerpauschale 

Wir empfehlen Ihnen, sich zunächst an eine Hebamme zu wenden, die sich in einem Umkreis von 15 km von Ihrem Wohnort befindet. Hebammen werden nämlich sowohl für die Kilometer als auch für die Fahrtzeit zu Ihnen entschädigt, allerdings nur bis zu einer Höchstgrenze von 15 km. Die Entschädigung für zusätzliche Kilometer könnten Ihnen von Ihrer Versicherung in Rechnung gestellt werden. Ausnahmen sind möglich, müssen aber bei Ihrer Grundversicherung besonders begründet werden.


Die meisten Hebammenleistungen werden von der Grundversicherung ohne Franchise oder Kostenbeteiligung vergütet. Im Folgenden sind die Leistungen der Hebammen aufgelistet, die von der Grundversicherung übernommen werden

Schwangerschaft

  • Bei normaler Schwangerschaft: sieben Kontrolluntersuchungen.
  • Bei Risikoschwangerschaft: Kontrolluntersuchungen gemäss klinischer Notwendigkeit.
  • Bei pathologischer Schwangerschaft: Kontrolluntersuchungen durch eine Hebamme werden nur gegen Vorlage einer ärztlichen Verordnung vergütet.
  • Ein Geburtsvorbereitungskurs oder ein Beratungsgespräch mit einer Hebamme werden übernommen, jedoch nur zu einem Pauschalbetrag von CHF 150 pro Schwangerschaft.
  • Wenn Sie eine Zusatzversicherung haben, ist es möglich, dass diese den gesamten Restbetrag oder einen Teil davon erstattet. Hierfür ist es wichtig, dass Sie sich bei der Versicherung erkundigen. 
  • Ultraschalluntersuchungen sowie Tests im ersten Trimester fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich der freiberuflichen Hebammen: Für diese Untersuchungen werden die Frauen an eine Ärztin/einen Arzt oder an eine spezialisierte Praxis überweisen.

Geburt

  • Geplante Geburt im Spital: Betreuung zu Beginn der Geburt zu Hause bis zum Eintritt in das Spital
  • Geplant in einem Geburtshaus oder zu Hause: Betreuung während der gesamten Geburt (Betreuung vor, während und nach der Geburt). Die Kosten für die Anwesenheit einer zweiten Hebamme bei der Geburt werden ebenfalls übernommen.

Wochenbett (56 Tage nach der Entbindung)

  • 10 Wochenbettbesuche zuhause
  • 6 zusätzliche Hausbesuche bei: erstem Kind, Kaiserschnitt, Frühgeburt oder Mehrlingsgeburt.
  • Zusätzliche Nachsorgeuntersuchungen nach der Geburt sind in besonderen Situationen möglich, jedoch nur auf ärztliche Anordnung.
  • 1 postpartale Kontrolluntersuchung nach 6 Wochen.

Stillzeit

  • Stillberatungen