Schwangerschaftsbetreuung, die von Anfang an von einer Hebamme durchgeführt wird

Wenn Sie Ihre Schwangerschaftsbetreuung bei einer Hebamme durchführen (siehe Physiologische Schwangerschaftskontrolle – Link setzen) und sich ein gesundheitliches Problem entwickelt, wird Ihre Schwangerschaft nun als „pathologisch“ bezeichnet.

In diesem Fall kann die Hebamme Sie weiter betreuen, allerdings in Zusammenarbeit mit einer Gynäkologin oder einem Gynäkologen. Hierfür benötigt sie eine ärztliche Verordnung.

Schwangerschaftsbetreuung durch eine Gynäkologin oder einen Gynäkologen

Wenn Sie Ihre Schwangerschaftsbetreuung bei einer Gynäkologin oder einem Gynäkologen durchführen und Ihre Schwangerschaft ein Problem aufweist und „pathologisch“ wird, schlägt der Gynäkologe Ihnen möglicherweise eine gemeinsame Betreuung mit einer Hebamme vor.

Er könnte z. B. verordnen, dass die Hebamme regelmässig zu Ihnen nach Hause kommt, um den Herzschlag Ihres Babys zu kontrollieren, um sicherzustellen, dass Ihr Blutdruck stabil bleibt oder dass Sie keine Komplikationen aufgrund einer Krankheit entwickeln, mit der Sie während der Schwangerschaft in Kontakt gekommen sind (Covid oder andere), usw.

Damit die Hebamme diese Kontrollen durchführen kann, muss der Gynäkologe ein Rezept ausstellen, in dem er die gewünschte Untersuchung festlegt.